Berufsunfähigkeitspension durch Einholung von Privatgutachten erreicht

Berufsunfähigkeitspension durch Einholung von Privatgutachten erreicht

Frau T. ist nicht mehr in der Lage gewesen, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Nach Einholung von Privatgutachten wurde mit der Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Niederösterreich außergerichtlich ein Vergleich dahingehend geschlossen, dass unserer Mandantin Berufsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß gewährt wird.

Hier der Bescheid