Pflegegeld der Stufe 4 durchgesetzt

Pflegegeld der Stufe 4 durchgesetzt

Auch in diesem Fall wurde das Pflegegeld der Antragstellerin mit der Begründung herabgesetzt, dass sich der gesundheitliche Zustand allgemein gebessert habe. Selbst der Ehegatte der Klägerin hat den gesundheitlichen Zustand optimistisch geschildert, aus diesem Grund der Klägerin nur Pflegegeld der Stufe 3 zuerkannt wurde. Da die Anzahl der Pflegegeldstunden nach Ansicht der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wolf Mazakarini als zu gering bewertet wurde, wurde beim LG Wr. Neustadt als ASG Klage auf Erhöhung von Pflegegeld eingebracht. Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage wurde am 28.11.2019 ein gerichtlicher Vergleich dahingehend geschlossen, dass sich die zuständige Pensionsversicherungsanstalt verpflichtet, der Klägerin ab 30.05.2019 rückwirkend Pflegegeld der Stufe 4 zu gewähren.