PVA stellt Pflegegeld wegen angeblicher Gesundung der Patientin ein

Vor Gericht konnte Pflegegeldstufe 4 durchgesetzt werden

Die Pflegegeldeinstufungen der PVA sind oftmals nicht mehr nachvollziehbar. Die schwer erkrankte Klägerin erhielt von der PVA Pflegegeld der Stufe 1. Selbst dieses wurde, wegen angeblicher Gesundung der Klägerin, wiederum entzogen. Gegen diesen Bescheid wurde in weiterer Folge Klage beim LG Wr. Neustadt als ASG eingebracht.

Nach Einholung medizinischer SV-Gutachten wurde festgestellt, dass die Herab-setzung durch die PVA rechtswidrig war. Der Klägerin wurde Pflegegeld der Stufe 4 zuerkannt.