Trotz Schmerzen und Gehbehinderung lediglich Pflegegeld der Stufe 2 der Pensionsversicherungsanstalt

Pensionsversicherungsanstalt hat lediglich Pflegegeld der Stufe 2 zuerkannt

Frau H. hat sich hilfesuchend an uns gewandt. Die zuständige Pensionsversicherungsanstalt hat ihr trotz enormer Schmerzen und einer erheblichen Gehbehinderung lediglich Pflegegeld der Stufe 2 zuerkannt. Gegen diesen Pflegegeldbescheid haben wir beim zuständigen Landesgericht Korneuburg als Arbeits- und Sozialgericht Klage eingebracht. Mit Vergleich vom 05.12.2016 wurde Frau H. vom 01.05.2016 bis 31.08.2016 Pflegegeld der Stufe 3 zuerkannt und ab 1.9.2016 Pflegegeld der Stufe 4.

Erst durch Aufsuchen des Gerichts konnte für Frau H. eine ordnungsgemäße pflegerische Betreuung gewährleistet werden