Wir bringen die Klage gegen den negativen Pflegegeld Bescheid ein

Wurde ihr Antrag (Hier erhalten Sie die Anträge und Informationen über Pflegegeld) auf Erhöhung bzw. Erlangung von Pflegegeld abgelehnt, bringen wir gerne für Sie die entsprechende Klage beim zuständigen Gericht ein.

Wir Vertreten Sie zu einem Pauschalpreis in Höhe von Euro 360,00 (inkl. 20% USt.). Dieser gilt für die Vertretung vor nachstehenden Gerichten:

- Arbeits- und Sozialgericht Wien
- Landesgericht Wiener Neustadt als Arbeits- und Sozialgericht und
- Landesgericht Korneuburg als Arbeits- und Sozialgericht

Wir erstellen für Sie die Klage bzw. die erforderlichen Schriftsätze gegen einen abweisenden Pflegegeldbescheid der Pensionsversicherung und bringen Sie beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Wir vertreten Sie in der mündlichen Streitverhandlung I. Instanz.

So funktioniert es:
Füllen Sie unsere Vollmacht aus.
Überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von EUR 360,00 (inkl. 20% USt.) auf unser Kanzleikonto:
Empfänger: Dr. Wolf Mazakarini, Rechtsanwalt
IBAN: AT87 12000 5014 6069 401
BIC: BKAUATWW
Verwendungszweck: Pflegegeld Klage + vollständiger Name d. AuftraggeberIn

Senden Sie uns
- die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht,
- den Überweisungsbeleg mit den überwiesenen EUR 360,00 (inkl. 20% USt.),
- Ihre aktuelle Krankengeschichte und
- den aktuellen abweisenden Bescheid Ihrer Pensionsversicherungsanstalt

Per E-Mail: anwalt@mazakarini.at
Per Post: Rechtsanwalt Dr. Wolf Mazakarini
2340 Mödling, Enzersdorferstraße 5/A/13

Oder mit unserem Online Formular.

Mit Empfang der vollständigen Unterlagen bringen wir sogleich die Klage bei Gericht gegen den negativen Bescheid der Pensionsversicherung ein. Wir informieren Sie laufend über den Fortgang und über den Ausgang des Verfahrens.