Erhöhte Familienbeihilfe

Erhöhte Familienbeihilfe

Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt ab 1. Jänner 2018 155,90 Euro pro Monat. Sie wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Sie steht solange zu, wie die allgemeine Familienbeihilfe gewährt wird, und kann auch rückwirkend zuerkannt werden, allerdings höchstens für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung.

Für den Nachweis der Behinderung erfolgt nach Antragstellung eine Einladung zu einer Untersuchung bei einer sachverständigen Ärztin/einem sachverständigen Arzt.

Erlangung oder Durchsetzung einer erhöhten Familienbeihilfe

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