Erlangung einer Berufsunfähigkeitspension

Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension

Ein Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension gilt vorrangig als Antrag auf Leistungen der Rehabilitation.

Für vor dem 1. Jänner 1964 geborene Personen ist die Pensionsversicherungsanstalt verpflichtet, bei einem Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension zu prüfen, ob nicht durch Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation der Pensionsantritt vermieden werden kann. Zuerst ist daher über die Möglichkeit einer beruflichen Rehabilitation und danach über eine allfällige Pensionszuerkennung zu entscheiden.

Für ab 1. Jänner 1964 geborene Personen wird die befristete Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit durch ein Rehabilitationsgeld der Gebietskrankenkassen bzw. durch ein Umschulungsgeld des AMS ersetzt. Zu diesen Geldleistungen werden medizinische bzw. berufliche Maßnahmen der Rehabilitation gewährt.

Erlangung einer Berufsunfähigkeits- / Invaliditätspension / Rehabilitationsgeld

Wir unterstützen Sie zu Erlangung von einer Berufsunfähigkeits- / Invaladitätspension sowie zur Erlangung von Rehabilitationsgeld.

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