
Rechtsanwalt
Dr. Wolf Mazakarini
Wurde Ihr Antrag auf Erhöhung bzw. Erlangung von Pflegegeld abgelehnt (Hier geht es zu den Anträgen), bringen wir gerne für Sie die entsprechende Klage beim zuständigen Gericht ein.
Achtung
Die Frist zur Einbringung der Klage beträgt ab Zustellung des abweisenden Bescheides Ihrer Pensionsversicherungsanstalt grundsätzlich 3 Monate.
Wir vertreten Sie im gerichtlichen Verfahren I. Instanz zu einem Gesamtpreis in Höhe von EUR 360,00 (inkl. 20% USt.) unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Wir bringen die
Klage
zur Erhöhung bzw. Erlangung von Pflegegeld bei Gericht ein.

Unser Angebot
Wir erstellen für Sie die Klage bzw. die erforderlichen Schriftsätze und bringen Sie beim zuständigen Arbeitsgericht ein.
Wir vertreten Sie in der mündlichen Streitverhandlung I. Instanz.
Und das zu einem Pauschalpreis in Höhe von Euro 360,00 (inkl. 20% USt.). Dieser gilt für die Vertretung vor nachstehenden Gerichten:
- Arbeits- und Sozialgericht Wien
- Landesgericht Wiener Neustadt als Arbeits- und Sozialgericht und
- Landesgericht Korneuburg als Arbeits- und Sozialgericht
Achtung: Wir übernehmen keine Fälle, bei denen eine Pflegegelderhöhung allein aus rechtlichen Gründen abgelehnt wurde, sei es, dass der Anspruch auf Gewährung vom Pflegegeld in einem ausländischen Staat zu stellen ist, oder mangels Aufenthaltsbewilligung in Österreich abgelehnt wurde.
So erteilen Sie uns Vollmacht und Auftrag
1. Füllen Sie die Vollmacht aus.
2. Überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von EUR 360,00 (inkl. 20% USt.) auf unser Kanzleikonto
3. Senden Sie uns
- die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht
- den Überweisungsbeleg mit den überwiesenen EUR 360,00
- Ihre aktuelle Krankengeschichte und
- den aktuellen abweisenden Bescheid Ihrer Pensionsversicherungsanstalt
Kanzleikonto - Kontonummer
Empfänger: Dr. Wolf Mazakarini, Rechtsanwalt
IBAN: AT87 12000 5014 6069 401
BIC: BKAUATWW
Verwendungszweck: Pflegegeld Klage + vollständiger Name d. AuftraggeberIn
Per E-Mail
Per Post
Rechtsanwalt Dr. Wolf Mazakarini
Enzersdorfer Strasse 5/A/13
2340 Mödling
Online
Per Online Formular
Mit Empfang der vollständigen Unterlagen bringen wir sogleich die Klage bei Gericht ein. Wir informieren Sie laufend über den Fortgang und über den Ausgang des Verfahrens.
Hier können Sie die Vollmacht und die Datenschutzerklärung downloaden:
Fragen?
Mein Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Erstbesprechungstermin.
Unsere Erfolgsgeschichte
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die ältere Generation und Menschen mit Behinderung zu unterstützen und zu ihrem Recht zu verhelfen.
Ich schreite als Rechtsanwalt bei der gerichtlichen Durchsetzung von Pflegegeld für Sie ein.
Pflegegeld Stufe 3 durchgesetzt
Pflegegeld Stufe 5 durchgesetzt
Pflegegeld Stufe 4 durchgesetzt
Pflegegeld Stufe 1 durchgesetzt
Pflegegeld Stufe 7 durchgesetzt
Pflegegeld Stufe 7 durchgesetzt
Gerne vertreten wir Sie auch in anderweitigen Verfahren
Was Kunden über uns sagen

Eine erfolgreiche Pflegegeld Klage durchgesetzt
Egon K.

Erste Adresse in Österreich für hochklassige Rechtsberatung. Mit Abstand die angesehenste Kanzlei in Mödling und dies zu Recht.
Christian S.

Gegen einen negativen Pflegegeldbescheid durchgesetzt
Harald H.

Abgelehnter Pflegegeldbescheid - Mit der Klage durch unsere Hilfe bekam Edith EUR 290,- mehr im Monat
Edith Ka.

Erfolgreich Pflegegeld der Stufe 2 Klage gewonnen
Ismet K.

Vielen Dank für die Unterstützung des Pflegegeldes bei meiner Großmutter. Ohne Dr. Wolf Mazakarini hätte ich das nicht geschafft.
Verena H.

Von Pflegegeld der Stufe 2 erfolgreich auf Stufe 3 geklagt.
Tamara H.

Es war eine gute Entscheidung zu Dr. Wolf Mazakarini zu gehen.
Cocchi L.

Vielen Dank für die Hilfe. Meine beste Entscheidung.
Heinz W.
Kontaktieren sie uns
Email: anwalt@mazakarini.at
Telefon: (+43) 02236 / 908 359
Fax: (+43) 02236 / 908 359 - 66
Kanzleisitz:
Enzersdorfer Strasse 5/A/13
2340 Mödling
Sprechstelle:
Gaullachergasse 15/1/12
1160 Wien