Berufsunfähigkeitspension zunächst abgelehnt und erst vor dem LG Wiener Neustadt als Arbeits- und Sozialgericht erfolgreich durchgesetzt

Invaliditätspension abgelehnt

Herrn N. ist aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung nicht mehr imstande gewesen, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Er hat bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt den Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß gestellt. Die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension wurde mit der Begründung abgelehnt, Herr N. könne trotz seiner erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigung einer Beschäftigung nachgehen.

Wir haben Klage eingebracht

Gegen den abweisenden Berufsunfähigkeitspension-Bescheid haben wir beim LG Wiener Neustadt als zuständiges Arbeits- und Sozialgericht Klage eingebracht. Nach Einholung medizinischer SV-Gutachten wurde vom Gericht festgestellt, dass keine Arbeitsfähigkeit vorliegt. In der mündlichen Streitverhandlung wurde ein Vergleich geschlossen, dass Herr N. Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß erhält.