Zuerst Pflegegeld abgelehnt, nach Einbringen einer Klage vor dem Gericht konnte Pflegegeld der Stufe 1 erkämpft werden

11.11.2018
Zuerst Pflegegeld abgelehnt, nach Einbringen einer Klage vor dem Gericht konnte Pflegegeld der Stufe 1 erkämpft werden
Pflegegeld der Stufe 1 wurde durch einen negativen Pflegegeldbescheid abgelehnt
Obwohl Herr K. körperlich beeinträchtigt ist, wurde sein Antrag auf Gewährung von Pflegegeld der Stufe 1 abgelehnt. Wir haben in weiterer Folge beim LG Wiener Neustadt als Arbeits- und Sozialgericht Klage eingebracht. Da die Gewährung von Pflegegeld der Stufe 1 berechtigt war, hat die zuständige Pensionsversicherungsanstalt mit Vergleich vom 26.01.2018 die Ansprüche des Klägers anerkannt.
Vor dem Gericht konnten wir durch Klage, Pflegegeld der Stufe 1 erlangen

