Ausgleichszulage durchgesetzt

 

Anwalt Dr. Wolf Mazakarini: Erhöhung der Ausgleichszulage durchgesetzt!

Bescheid Seite 1

Die Kanzlei von Dr. Wolf Mazakarini hat wieder einmal Ihre Kompetenz unter Beweis gestellt und für ihren Mandanten eine erneute Erhöhung der Ausgleichszulage erwirkt. Der neue Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt sieht eine stufenweise Anhebung der monatlichen Leistung vor.

Mit gerichtlichem Urteil vom 26. März 2024 wird die Zulage ab dem 1. April 2022 neu festgestellt. Die monatlichen Beträge belaufen sich nun auf:

  • ab 1.4.2022: 633,12 Euro
  • ab 1.1.2023: 696,75 Euro
  • ab 1.1.2024: 764,34 Euro

Ab 1. Jänner 2024 erfolgt die Auszahlung als Vorschuss.

Das Ergebnis zeigt einmal mehr, dass sich Hartnäckigkeit und fachliches Know-how auszahlen. Die Kanzlei hat die Sach- und Rechtslage genau geprüft und die zustehenden Ansprüche des Mandanten erfolgreich geltend gemacht.

Durch das Engagement von Dr. Wolf Mazakarini und seinem Team konnte das Einkommen des Klienten spürbar verbessert werden. Der Bescheid ist ein weiterer Beleg für die Durchsetzungsstärke der Kanzlei und ihr Können auf dem Gebiet des Sozialrechts.