SIEG FÜR HARTNÄCKIGEN KLÄGER - GERECHTIGKEIT NACH ZÄHEM RECHTSKAMPF
In einem langwierigen Verfahren hat sich ein entschlossener Mann bis vor's Arbeits- und Sozialgerichts Wien durchgekämpft und letztendlich Recht bekommen. Die jüngste Entscheidung des stellt einen bemerkenswerten Sieg für den Kläger dar.
Über Jahre hinweg zog sich der Fall durch verschiedene Instanzen. Wie der Akte zu entnehmen ist, ging es um strittige Ansprüche auf Invaliditätspension und Pflegegeld. Trotz diverser Gutachten und Beweismittel wie ärztlichen Bescheinigungen wurde dem Kläger zunächst sein rechtmäßiger Anspruch verwehrt.
Doch der Mann bewies enormen Kampfgeist und lies sich nicht entmutigen. Selbst als er zwischenzeitlich ins Ausland abgemeldet wurde und in einer Notunterkunft untergebracht war, gab er nicht auf. In dieser prekären Lage musste ein Erwachsenenvertreter eingesetzt werden.
Nach eingehender Prüfung aller Dokumente und Zeugnisse kam das Arbeits- und Sozialgericht schließlich zu einem bahnbrechenden Beschluss: Der Kläger hat rückwirkend ab einem bestimmten Datum Anspruch auf Invaliditätspension. Damit nicht genug - ihm wurden auch erhöhte Pflegeleistungen zugesprochen.
Die Entscheidung vom 12. Februar 2023 durch Richterin Mag. Petra Kiesinger stellt einen triumphalen Sieg für Gerechtigkeit und Beharrlichkeit dar. Sie zeigt, dass selbst in den komplexesten Fällen am Ende das Recht siegen kann, wenn man nicht aufgibt.
Der beispiellose Durchhaltewillen und die Hartnäckigkeit des Klägers haben am Ende Früchte getragen. Sein zäher Rechtskampf ebnet den Weg für mehr Fairness und setzt ein leuchtendes Beispiel für all jene, die zu Unrecht in die Enge getrieben werden.