Berufsunfähigkeitspension durchgesetzt

 

Berufsunfähigkeitspension ab 1. April 2022 bescheidmäßig zuerkannt

Mit Bescheid vom 7. Juni 2024 hat die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen in NÖ die Berufsunfähigkeitspension eines Versicherten rückwirkend ab 1. April 2022 zuerkannt. Der Bescheid erging an den Rechtsvertreter Dr. Wolf Mazakarini.

Gerichtsdokument des Pflegegelds

Der Pensionsanspruch des Versicherten wurde nach den Bestimmungen des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) berechnet. Die relevanten Versicherungsmonate lagen unter Berücksichtigung der Kontogutschrift überwiegend nach dem 1. Jänner 2005. Die ermittelte monatliche Pension beträgt 1.124,51 EUR.

Mit der bescheidmäßigen Zuerkennung der Berufsunfähigkeitspension ab April 2022 ist es gelungen, dem Versicherten frühzeitig eine finanzielle Absicherung im Falle des krankheitsbedingten Verlusts der Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten. Der Pensionsanspruch wurde rückwirkend festgestellt.

Die Zuerkennung der Berufsunfähigkeitspension ist für den betroffenen Versicherten von enormer Bedeutung. Sie sichert ihm ein regelmäßiges Einkommen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der Bescheid schafft Klarheit über die Pensionshöhe und den Beginn des Pensionsanspruchs.