Pensionsversicherungsanstalt anerkennt Invaliditätspensionsanspruch
Mit Bescheid vom 10. Juni 2024 hat die Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Niederösterreich den Anspruch auf Invaliditätspension eines Versicherten ab 1. Jänner 2024 anerkannt. Der Bescheid wurde an den Rechtsvertreter Dr. Wolf Mazakarini zugestellt.
Am 23. Mai 2024 wurde ein Vergleich geschlossen, der den Pensionsanspruch ab Januar 2024 anerkennt. Die monatliche Pension wurde mit 890,02 EUR festgelegt. Die Berechnung erfolgte nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG), da weniger als 36 Versicherungsmonate vor 2005 erworben wurden.
Durch den geschlossenen Vergleich konnte das Pensionsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Der betroffene Versicherte hat nun Anspruch auf eine monatliche Invaliditätspension in Höhe von 890,02 EUR ab Januar 2024.
Die Anerkennung des Invaliditätspensionsanspruchs ist für den Versicherten von großer Bedeutung. Sie sichert ihm ein regelmäßiges Einkommen und damit die finanzielle Grundlage im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen. Der positive Bescheid schafft Klarheit und Planungssicherheit für die Zukunft.