Invaliditätspension durchgesetzt

 

Erfolgreicher Vergleich in Sozialrechtssache vor dem Landesgericht St. Pölten

Mag. Dr. Wolf Dietrich Mazakarini erreicht vorteilhaften Vergleich für Mandanten in Sache um Invaliditätspension und Rehabilitationsgeld.

Gerichtsdokument des Pflegegelds

Die klagende Partei, vertreten durch Mag. Dr. Wolf Dietrich Mazakarini, brachte eine Klage gegen die PVA Landesstelle Niederösterreich ein. Es ging um EUR 3.600,00 samt Anhang für Rehabilitationsgeld nach §§ 143a ff, 255, 273 ASVG. Das Verfahren fand am 23.05.2024 vor dem Landesgericht St. Pölten als Arbeits- und Sozialgericht statt.

Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage wurde ein Vergleich geschlossen. Die beklagte Partei verpflichtete sich, der klagenden Partei eine Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 01.01.2024 zu gewähren sowie einen Kostenbeitrag von EUR 838,90 (darin enthalten EUR 139,82 USt) binnen 14 Tagen zu bezahlen.

Dieser Fall zeigt die Bedeutung kompetenter rechtlicher Vertretung in Sozialrechtssachen. Durch geschicktes Verhandeln konnte Mag. Dr. Mazakarini für seinen Mandanten eine Invaliditätspension sowie eine Kostenerstattung erreichen, was dessen finanzielle und gesundheitliche Situation erheblich verbessert.