Invaliditätspension vor Gericht durchgesetzt!

 

Dauerhafte Invalidität anerkannt - Weg zur Pension ist frei!

Ein Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt sorgt für Klarheit: Das Rehabilitationsgeld wird eingestellt, jedoch aus einem positiven Grund. Die Invalidität des Mandanten gilt nicht mehr als vorübergehend, sondern als dauerhaft. Damit endet der Druck ständiger Begutachtungen.

 

Gerichtsdokument des Pflegegelds

 

Für viele Bezieher von Rehabilitationsgeld ist die Situation belastend: Die Leistung ist per Definition vorübergehend, und die Behörde prüft regelmäßig, ob sich der Gesundheitszustand gebessert hat, um den Versicherten wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dieser Zustand der Unsicherheit kann über Jahre andauern. Das eigentliche Ziel für schwer erkrankte Menschen ist daher meist die Feststellung der dauerhaften Invalidität.

Mit dem Bescheid vom 30. September 2025 hat die PVA Landesstelle Wien nun genau diesen Status bestätigt. Zwar wird im Spruch formuliert, dass das Rehabilitationsgeld mit Ende November 2025 entzogen wird, die Begründung liefert jedoch den entscheidenden Erfolg: "Die Wiederbegutachtung hat ergeben, dass Invalidität voraussichtlich dauerhaft vorliegt".

Die Behörde stellte zudem fest, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation "nicht mehr zweckmäßig" sind. Das bedeutet für den Mandanten eine enorme Erleichterung: Er muss sich keinen weiteren Zwangstherapien oder beruflichen Maßnahmen unterziehen, die aufgrund seines Gesundheitszustandes ohnehin aussichtslos wären. Dieser Bescheid markiert somit den erfolgreichen Übergang von einer vorübergehenden Versorgung hin zu einer dauerhaften sozialen Absicherung.