Pflegegeld der Stufe 1 für Herr I durchgesetzt

Pflegegeld der Stufe 1 konnte für Herrn I. durchgesetzt werden

Herr I. ist jung, es besteht jedoch bei ihm eine schwerwiegende psychiatrische Erkrankung. Die Pensionsversicherungsanstalt hat dies nicht als Grund für die Gewährung von Pflegegeld der Stufe 1 anerkannt, aus diesem Grund das Landes-gericht Wiener Neustadt aus Arbeits- und Sozialgericht angerufen werden musste. Nach Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens hat die Pensionsversicherungsanstalt als beklagte Partei zugestanden, dass der Kläger eine derart umfangreiche Unterstützung benötigt, dass die Gewährung der Pflegegeldstufe 1 berechtigt ist.