Pflegegeld der Stufe 1 vor Gericht durchgesetzt

 

VERGLEICH VOR GERICHT ENDET ERFOLGREICH

Pensionsversicherungsanstalt und Wolf Mazakarini einigen sich in gerichtlichem Vergleich bezüglich Pflegegeldes.

Gerichtsdokument des Pflegegelds

Mit Bescheid vom 27. Juni 2024 sprach das vor Gericht am 4. Juni 2024 geschlossene Vergleichsergebnis Herrn Dr. Wolf Mazakarini ab 1. Februar 2024 einen Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 1 gemäß Bundespflegegeldgesetz (BPGG) §§ 4, 5 und 9 in Höhe von monatlich 192,00 EUR zu. Das Pflegegeld gebührt laut Begründung für den im Spruch angeführten Pflegebedarf, weil der Körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderung festgestellte Pflegebedarf durchschnittlich 85 Stunden im Monat beträgt.

In der gerichtlichen Vergleichsausfertigung vom 14. Juli 2024 verpflichtete sich die PVA Landesstelle Niederösterreich als beklagte Partei, Herrn Mazakarini eine Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 01.01.2024 sowie einen Kostenbeitrag von 838,90 EUR (darin enthalten 135,82 USD) binnen 14 Tagen zu bezahlen. Dieser Vergleich wird rechtswirksam, wenn er nicht bis 30.05.2024 von der beklagten Partei bei diesem Gericht schriftlich widerrufen wird.

Gegen den ursprünglichen Bescheid über die Zuerkennung des Pflegegeldes konnte innerhalb von drei Monaten ab Zustellung Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht oder bei der Pensionsversicherungsanstalt erhoben werden. Die nun im gerichtlichen Vergleich festgelegten Ansprüche treten durch die Klage außer Kraft. Die Entscheidungsbefugnis ging auf das Arbeits- und Sozialgericht über. Die Klageschrift und Beilagen sind gebührenfrei. Von wem und in welchem Umfang die Kosten eines allfälligen Verfahrens zu tragen sind, wird vom Gericht bestimmt.