Pflegegeld der Stufe 1 vor Gericht durchgesetzt!

 

Pflegegeld nach schwerer Hirnblutung durchgesetzt

Dank entschlossener anwaltlicher Vertretung durch Mag. Dr. Wolf Dietrich Mazakarini wurde der Pflegebedarf einer Mandantin nach einer intrazerebralen Blutung endlich offiziell anerkannt!

 

Gerichtsdokument des Pflegegelds

 

Nach einer schweren Hirnblutung mit Symptomen wie Aphasie und Hemiparese wurde die Mandantin zunächst nach Hause entlassen. Der medizinische Zustand war schwer einzuschätzen, da sich Symptome teilweise zurückgebildet hatten - doch ein Gutachten lag Einschränkungen im Alltag deutlich vor.

Im Zuge der Verhandlung konnte durch detailliertes Sachverständigengutachten und gezielte Argumentation nachgewiesen werden, dass schon zum Zeitpunkt der Antragstellung Pflegebedarf bestand.

Ergebnis: Pflegegeld der Stufe 1 ab 01.01.2024 sowie Kostenersatz in Höhe von 873,50 € wurden durch Vergleich zugesprochen!

Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, auch subtile Einschränkungen ernst zu nehmen - besonders bei schleichenden Erkrankungen wie beginnender Demenz. Ohne kompetente Vertretung wäre ein Pflegegeldanspruch womöglich unberücksichtigt geblieben!


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