Pflegegeld der Stufe 1 vor Gericht durchgesetzt!

 

Pflegegeld der Stufe 1 für Kind gerichtlich durchgesetzt!

Vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien konnte für ein Kind der Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 1 erfolgreich gesichert werden. Die Pensionsversicherungsanstalt verpflichtete sich im Vergleichswege zur unbefristeten Weiterzahlung.

 

Gerichtsdokument des Pflegegelds

 

Pflegegeldverfahren bei Kindern und Jugendlichen bis zum 15. Lebensjahr sind juristisch besonders komplex. Hier gilt die sogenannte "Kinder-Einstufungsverordnung". Das bedeutet: Es zählt nicht der gesamte Pflegeaufwand, sondern nur jener Teil, der den natürlichen Pflegeaufwand für ein gesundes gleichaltriges Kind übersteigt. Oftmals versuchen Versicherungsträger zu argumentieren, dass die Betreuung im Rahmen der üblichen elterlichen Obsorge liegt und lehnen Ansprüche ab.

Im vorliegenden Fall ging es um die Sicherstellung der Pflegestufe 1 für einen jungen Mandanten. In der Verhandlung am 15.10.2025 vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert. Ziel war es, die finanzielle Unterstützung für die Familie auch in Zukunft zu gewährleisten.

Das Ergebnis ist ein voller Erfolg für die Familie: Die beklagte Pensionsversicherungsanstalt (PVA) schloss einen Vergleich ab und verpflichtete sich, das Pflegegeld der Stufe 1 auch über den 31.03.2025 hinaus im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren. Zusätzlich muss die PVA einen Kostenbeitrag von € 600,- an die Klagevertretung leisten.

Dieser Fall zeigt, wie wichtig anwaltliche Unterstützung gerade bei der Anwendung der Kinder-Einstufungsverordnung ist. Eltern leisten bei kranken oder behinderten Kindern enorme Arbeit, die weit über das normale Maß hinausgeht. Dieser Mehraufwand muss vom Staat anerkannt und finanziell abgegolten werden - notfalls mit gerichtlicher Hilfe.