Pflegegeld der Stufe 1 vor Gericht durchgesetzt!

 

Pflegegeld der Stufe 1 für über zwei Jahre rückwirkend erstritten!

Wenn Menschen aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, ihre behördlichen und finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln, sind sie besonders vulnerabel. Im vorliegenden Fall trat Dr. Mazakarini als einstweiliger gerichtlicher Erwachsenenvertreter auf, um die Rechte der pflegebedürftigen Partei gegenüber der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Landesstelle Wien zwingend durchzusetzen. Ohne diese engagierte Vertretung wäre der Anspruch auf Unterstützung wohl endgültig verloren gegangen.

 

Gerichtsdokument des Pflegegelds

 

In der Tagsatzung vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien am 01.12.2025 konnte ein hervorragendes Ergebnis erzielt werden. Die Beklagte lenkte ein und schloss einen Vergleich ab: Die PVA verpflichtete sich, der klagenden Partei das Pflegegeld der Stufe 1 rückwirkend bereits ab dem 01.11.2023 im gesetzlichen Ausmaß zu bezahlen. Dies bedeutet eine immense Nachzahlung für einen Zeitraum von mehr als 24 Monaten! Zudem übernimmt die Versicherung die vereinbarten Verfahrenskosten in Höhe von € 608,78.

Dieser Fall ist ein Paradebeispiel dafür, wie wichtig rechtliche Hartnäckigkeit im Rahmen der Erwachsenenvertretung ist. Da die klagende Partei sich selbst nicht verteidigen konnte, musste der Rechtsweg bestritten werden, um die finanzielle Basis für die Betreuung zu sichern. Dass dieser Vergleich vorbehaltlich der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung rechtswirksam wird, unterstreicht den hohen gerichtlichen Schutz, unter dem die vertretene Person in diesem erfolgreichen Verfahren stand.