Pflegegeld der Stufe 1 vor Gericht durchgesetzt!

 

Pflegegeld trotz verpasster Untersuchungstermine rückwirkend gesichert!

Wenn Betroffene aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen behördliche ärztliche Termine nicht wahrnehmen können, droht oft die rasche Ablehnung von Pflegegeldanträgen. Vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien konnte nun bewiesen werden: Ein krankheitsbedingtes Nichterscheinen darf nicht zum Verlust der Existenzsicherung führen.

Oftmals sind schwer erkrankte Menschen schlichtweg überfordert, wenn es darum geht, pünktlich zu Begutachtungen zu erscheinen. Im vorliegenden Fall vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien trat Dr. Mazakarini als Erwachsenenvertreter auf, um die Ansprüche eines vulnerablen Mandanten gegen die BVAEB durchzusetzen. Der Kläger war im Vorfeld mehrfach nicht zu den anberaumten Untersuchungen erschienen, was die Durchsetzung des Pflegegeldes massiv erschwerte.

 

Gerichtsdokument des Pflegegelds

 

In der Verhandlung am 21.01.2026 wurden die schwierigen Lebensumstände und die drohende Verwahrlosung des Klägers schonungslos thematisiert, darunter ein starker Uringeruch aus der Wohnung des Klägers. Die medizinische Sachverständige Dr. Mejzlik gab zwar an, dass aktuell keine vollkommene Inkontinenz bestätigt werden könne, doch die Gesamtbetrachtung der gesundheitlichen und sozialen Defizite überzeugte das Gericht und die Gegenpartei.

Nach intensiver Erörterung der Rechtslage lenkte die Versicherung ein und es wurde ein hervorragender Vergleich geschlossen. Die BVAEB verpflichtet sich, dem Kläger das Pflegegeld der Stufe 1 extrem weitreichend rückwirkend – nämlich ab dem 01.09.2023 – zu gewähren. Zusätzlich übernimmt die Versicherung die Kosten der Vertretung in Höhe von € 506,73.

Dieser Erfolg zeigt eindrücklich: Auch wenn Patienten nicht kooperieren können und Termine verpassen, dürfen sie nicht durch das soziale Netz fallen. Durch hartnäckige anwaltliche Vertretung und die Funktion als Erwachsenenvertreter können die zustehenden Leistungen sowie massive Nachzahlungen erfolgreich gerichtlich erstritten werden.