Pflegegeld der Stufe 2 für ein Kind gerichtlich erstritten!
Ein weiterer Erfolg in einem Verfahren nach der Kinder-Einstufungsverordnung: Vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien konnte nicht nur Pflegegeld der Stufe 1 rückwirkend gesichert, sondern ab November 2025 sogar eine Erhöhung auf Stufe 2 durchgesetzt werden.
Die Pflegegeldeinstufung bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr richtet sich nach strengen gesetzlichen Vorgaben. Da der altersentsprechende, "natürliche" Pflegeaufwand, den auch ein gesundes Kind benötigen würde, abgezogen wird, wird der tatsächliche, krankheitsbedingte Mehraufwand der Eltern von den Behörden oftmals zu gering bewertet. Im vorliegenden Fall musste gegen die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) geklagt werden, um die angemessene Unterstützung für das pflegebedürftige Kind rechtlich einzufordern.
In der Verhandlung am 09.01.2026 vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien brachte die Erörterung des medizinischen Sachverständigengutachtens von Prof. Berger den Durchbruch. Eine entscheidende Rolle spielte dabei ein wichtiges Detail: Die genaue Erhebung der medikamentösen Therapie (Melatonin). Da durch den Gutachter festgestellt werden konnte, dass diese Medikation im Laufe des Oktobers begonnen wurde, veränderte sich der bewertbare Pflegeaufwand.
Die PVA lenkte daraufhin ein und schloss einen detaillierten Vergleich ab: Für den Zeitraum vom 01.04.2025 bis zum 31.10.2025 wird Pflegegeld der Stufe 1 gewährt. Ab dem 01.11.2025 – passend zum erhöhten Aufwand – zahlt die PVA Pflegegeld der Stufe 2 im gesetzlichen Ausmaß. Zudem muss die Versicherung die Verfahrenskosten in Höhe von € 788,37 erstatten.
Dieser Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, in Gerichtsverfahren auf medizinische Details zu achten. Der exakte Beginn einer bestimmten Therapie oder Medikamentengabe kann den Pflegeaufwand maßgeblich verändern und den Sprung in die nächsthöhere Pflegestufe rechtfertigen. Für die betroffene Familie bedeutet die erreichte Stufe 2 eine essenzielle finanzielle Entlastung bei der anspruchsvollen Pflege ihres Kindes.

