Anwalt Dr. Wolf Mazakarini erwirkt Erhöhung des Pflegegeldes für seinen Mandanten
Die Pensionsversicherungsanstalt Niederösterreich informiert Dr. Wolf Mazakarini per Bescheid darüber, dass seinem Mandanten ab Juni 2024 ein Pflegegeld der Stufe 2 zusteht. Dieses Ergebnis konnte Dr. Mazakarini durch eine erfolgreiche Klage beim Landesgericht St. Pölten als zuständigem Arbeits- und Sozialgericht erreichen.
Der Mandant von Dr. Mazakarini erhielt bisher Pflegegeld der Stufe 1 gemäß Bundespflegegeldgesetz. Aufgrund des gestiegenen Pflegebedarfs brachte Dr. Mazakarini Klage beim Arbeits- und Sozialgericht St. Pölten ein, um eine Erhöhung auf Pflegestufe 2 zu erwirken.
Ab dem 1. Juni 2024 hat der Mandant Anspruch auf ein erhöhtes Pflegegeld in Höhe von monatlich 354 Euro statt bisher 180,60 Euro. Dies entspricht einer Anhebung von Pflegestufe 1 auf Pflegestufe 2 und ist auf den gerichtlichen Erfolg von Dr. Mazakarini zurückzuführen.
Die Erhöhung des Pflegegeldes ist von großer Bedeutung, da sie eine bessere Deckung des tatsächlichen Pflegebedarfs ermöglicht. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der notwendigen Pflege und Betreuung. Der Fall unterstreicht die Wichtigkeit einer kompetenten anwaltlichen Vertretung, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen.