Pflegegeld der Stufe 2 vor Gericht durchgesetzt!

 

Pflegegeld-Stufe 2 durchgesetzt - trotz anfänglicher Zweifel

Im Zuge eines anspruchsvollen Verfahrens konnte Mag. Dr. Wolf Dietrich Mazakarini den tatsächlichen Pflegebedarf seines Mandanten überzeugend darlegen und eine gerechte Lösung erzielen!

 

Gerichtsdokument des Pflegegelds

 

Die beklagte Partei stellte die Pflegebedürftigkeit infrage und beantragte die Klagsabweisung. Der gerichtlich beigezogene Sachverständige diagnostizierte jedoch eine gesicherte mittelschwere Demenz und stellte klar, dass der Kläger wesentliche Alltagstätigkeiten nicht selbstständig verrichten kann - trotz anfänglicher Versuche, den Zustand zu verbergen.

Auf Basis des Gutachtens wurde ein Vergleich geschlossen: Pflegegeld der Stufe 2 ab 01.05.2024 wird anerkannt, zudem übernimmt die beklagte Partei die gesamten Verfahrenskosten in Höhe von 798,53 €!

Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass hinter der äußeren Fassade oftmals ein realer Pflegebedarf besteht. Die fundierte Expertise und konsequente Argumentation von Dr. Mazakarini führten zu einem Ergebnis, das dem tatsächlichen Zustand gerecht wird!


Auch wenn der Pflegebedarf nicht immer offensichtlich ist - Dr. Mazakarini setzt sich mit Nachdruck für Ihre berechtigten Ansprüche ein! Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch!