Pflegegeld der Stufe 2 durchgesetzt - Anerkennung nach zähem Verfahren
Im Rahmen eines arbeitsintensiven Sozialverfahrens konnte durch die entschlossene Vertretung von Mag. Dr. Wolf Dietrich Mazakarini erneut ein positiver Vergleich erreicht werden: Pflegegeld der Stufe 2 wurde ab Oktober 2024 zugesprochen!
Die Klägerin stellte Antrag auf Pflegegeld - die beklagte Partei bestritt jedoch die Notwendigkeit höherer Pflegeleistungen. Es folgte ein umfangreiches Verfahren mit Gutachteneinholung und detaillierter Erörterung der bisherigen Ergebnisse.
Das gerichtlich bestellte Sachverständigengutachten bestätigte den Pflegebedarf. Im Zuge der Verhandlung erklärte sich die beklagte Partei bereit, Pflegegeld der Stufe 2 ab 01.10.2024 anzuerkennen sowie sämtliche Verfahrenskosten in Höhe von 798,53 € zu übernehmen!
Dieser Fall zeigt, wie entscheidend fachlich fundierte Gutachten und engagierte juristische Vertretung sind, um Pflegebedürftigkeit auch gegen Widerstände durchzusetzen! Die Anerkennung entlastet Betroffene nicht nur finanziell, sondern schafft auch rechtliche Sicherheit!
Wurde Ihr Antrag auf Pflegegeld abgelehnt oder nur teilweise anerkannt? Dr. Mazakarini steht Ihnen mit klarer Argumentation und tiefer Expertise im Sozialrecht zur Seite! Jetzt beraten lassen!


