Pflegegeld-Stufe 3 durchgesetzt: ein weiterer Etappensieg für mehr soziale Gerechtigkeit
In einem anspruchsvollen Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien gelang es Dr. Wolf Dietrich Mazakarini erneut, einen wichtigen Erfolg für seinen Mandanten zu erringen! Die beklagte Partei verpflichtete sich im Rahmen eines Vergleichs, das Pflegegeld der Stufe 3 über den 30. April 2024 hinaus weiterhin zu gewähren.

Die Entscheidung fußt auf fundierten medizinischen Gutachten, die tiefgreifende Einschränkungen des Klägers dokumentieren. Frühkindlicher Autismus, ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten, Kommunikationsschwierigkeiten sowie eine nahezu vollständige Umkehr von Tag und Nacht - all diese Faktoren verdeutlichten den umfassenden Betreuungsbedarf. Die psychiatrische Diagnose beschreibt nicht nur eine kognitive, sondern auch eine strukturelle Beeinträchtigung in der Lebensführung. Planung, Umsetzung und selbst grundlegende Alltagshandlungen sind ohne ständige Anleitung und Aufsicht kaum möglich.
Die von Dr. Mazakarini gezielte rechtliche Aufarbeitung dieser Umstände überzeugte: Die beklagte Partei verpflichtete sich zur Leistung des Pflegegeldes der Stufe 3 sowie zur Zahlung der Prozesskosten in Höhe von 798,53 Euro!
Dieser Fall unterstreicht nicht nur die Dringlichkeit, medizinische Sachverhalte mit juristischer Präzision aufzuarbeiten, sondern zeigt auch, wie wichtig engagierte Vertretung ist, wenn es darum geht, soziale Leistungen durchzusetzen! Dr. Mazakarini hat eindrucksvoll demonstriert, dass er nicht nur juristisch, sondern auch menschlich an der Seite seiner Mandanten steht!