Pflegegeld der Stufe 3 vor Gericht durchgesetzt!
Erfolg vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien: Nachdem spezifische pflegerische Verrichtungen im Detail erörtert wurden, lenkte die Pensionsversicherungsanstalt ein und gewährt nun Pflegegeld der Stufe 3.
Die Einstufung in die richtige Pflegegeldstufe ist oft ein Rechenexempel, bei dem jede Minute zählt. Häufig werden von den Versicherungsträgern bestimmte Erschwernisse im Alltag der Betroffenen übersehen oder zeitlich zu gering bewertet. Um die tatsächliche Pflegebedürftigkeit abzubilden, ist der Klageweg oft unumgänglich.
In der Verhandlung am 04.11.2025 stand ein medizinisches Sachverständigengutachten im Mittelpunkt. Besonders relevant war hierbei die Frage der Hygieneversorgung. Das Gericht stellte explizit fest: "Ab Juni ist der volle Bedarf für die Entsorgung des Leibstuhls anzusetzen". Diese Anerkennung des konkreten Pflegeaufwandes führte dazu, dass die notwendigen Stundenwerte für die höhere Stufe erreicht wurden.
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) akzeptierte daraufhin die Rechtslage und schloss einen Vergleich. Sie verpflichtete sich, der Klägerin das Pflegegeld der Stufe 3 ab dem 01.06.2025 im gesetzlichen Ausmaß zu bezahlen. Zudem muss die Versicherung die Kosten der Vertretung in Höhe von € 713,39 übernehmen. Der Fall beweist, dass es sich lohnt, Gutachten im Detail zu hinterfragen und auf der Berücksichtigung aller pflegerischen Maßnahmen zu bestehen.

