Pflegegeldstufe 5 Durchgesetzt: Ein entscheidender Sieg im Sozialrecht
St. Pölten - Ein richtungsweisendes Urteil wurde am Landesgericht St. Pölten gefällt, das die Pflegegeld-Einstufung eines Klägers nachhaltig beeinflusst. Das Gericht hat am 10. Mai 2024 entschieden, was als bedeutender Erfolg in der Geschichte der sozialrechtlichen Auseinandersetzungen gilt.

Das Gericht hat zugunsten des Klägers entschieden, dass ab dem 1. Oktober 2023 eine Erhöhung des Pflegegeldes auf Stufe 5 gerechtfertigt ist. Dieser Beschluss trägt der Notwendigkeit einer intensiveren Betreuung und Unterstützung Rechnung, die der Gesundheitszustand des Klägers erfordert.
Ein besonderes Augenmerk lag auf der ausführlichen Dokumentation und den Gutachten, die im Verfahren präsentiert wurden, insbesondere die Aussagen von Dr. Wanzenböck, die kritisch für die Entscheidungsfindung waren. Es wurde dargelegt, dass die fortgeschrittene Demenzerkrankung des Klägers eine kontinuierliche und spezialisierte Betreuung unerlässlich macht.
Zusätzlich zu der Pflegegeldstufe wurde der Klägerin auch eine Erstattung der Prozesskosten in Höhe von EUR 798,53 zugesprochen, was die finanzielle Belastung durch den Rechtsstreit mindert.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Zugangs zu gerechten Sozialleistungen und stellt einen Präzedenzfall dar, der Hoffnung auf ähnliche Fälle in der Zukunft gibt.