Pflegegeld der Stufe 5 vor Gericht durchgesetzt!

 

Pflegegeld der Stufe 5 vor dem Landesgericht Wiener Neustadt durchgesetzt!

Ein bedeutender Erfolg für die Mandantin: Vor dem Landesgericht Wiener Neustadt verpflichtete sich die Pensionsversicherungsanstalt, Pflegegeld der Stufe 5 zu bezahlen. Entscheidend war der nachgewiesene hohe Pflegeaufwand, insbesondere während der Nachtstunden.

 

Gerichtsdokument des Pflegegelds

 

Die Hürden für das Pflegegeld der Stufe 5 sind hoch. Diese Stufe setzt einen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden monatlich voraus, wobei ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand vorliegen muss. Im gegenständlichen Fall hatte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) diesen hohen Bedarf zunächst nicht in vollem Umfang anerkannt, weshalb eine Klage eingebracht werden musste, um die Ansprüche der pflegebedürftigen Dame rechtlich durchzusetzen.

In der Verhandlung am 26.09.2025 brachte das Gutachten des medizinischen Sachverständigen Dr. Wanzenböck die entscheidende Wende. Der Experte stellte vor Gericht unmissverständlich fest: "Bei der Klägerin besteht sicherlich die Notwendigkeit von mehr als fünf Pflegeeinheiten, davon eine in der Nacht". Er detaillierte weiter, dass nachts "mindestens einmal das Inkontinenzmaterial gewechselt werden" muss und zudem "in regelmäßigen Abständen nach ihr gesehen werden" muss - konkret "cirka alle zwei bis drei Stunden".

Angesichts dieser eindeutigen medizinischen Fakten lenkte die PVA ein und schloss einen Vergleich. Sie verpflichtete sich, der Klägerin das Pflegegeld der Stufe 5 ab dem 01.11.2024 im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren. Zusätzlich werden die Verfahrenskosten von knapp 800 Euro übernommen. Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass erst die detaillierte gerichtliche Prüfung der pflegerischen Notwendigkeiten - vor allem in der Nacht - zur korrekten und fairen Einstufung führt.