Pflegegeld der Stufe 6 vor Gericht durchgesetzt!

 

Pflegegeld der Stufe 6 bei der PVA durchgesetzt!

Ein bedeutender Erfolg für den Mandanten: Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) erkannte den hohen Pflegebedarf an und gewährte Pflegegeld der Stufe 6. Dies sichert monatliche Zahlungen von über 1.600 Euro für die notwendige Betreuung.

 

Gerichtsdokument des Pflegegelds

 

Pflegegeld der Stufe 6 ist für Menschen vorgesehen, deren Pflegebedarf extrem hoch ist und - anders als bei niedrigeren Stufen - zeitlich nicht planbar ist. Oftmals wird dieser sogenannte "unkoordinierbare Betreuungsbedarf" von den Versicherungsträgern zunächst nicht erkannt oder es wird eine zu niedrige Stufe vergeben. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen ist die korrekte Einstufung jedoch existenziell, um die Versorgung sicherzustellen.

In diesem Fall konnte durch den Bescheid der PVA Landesstelle Wien vom 02.12.2025 ein voller Erfolg verbucht werden. Die Behörde erkannte den Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 6 rückwirkend ab dem 01.10.2024 an. Das bedeutet für den Mandanten eine monatliche Unterstützung von € 1.568,90 im Jahr 2024, welche sich durch die Valorisierung ab dem 01.01.2025 sogar auf € 1.641,10 erhöht.

Die Wichtigkeit dieses Erfolges liegt in der Definition der Stufe 6: Sie bestätigt, dass beim Mandanten ein Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180 Stunden im Monat vorliegt und zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich sind. Diese Entscheidung ermöglicht es dem Mandanten, die intensive Pflege - sei es durch Angehörige oder professionelle Dienste - finanziell zu bewältigen.