Pflegegeld für Herrn H. erst vor dem ASG Wien durchgesetzt

Pflegegeld für Herrn H. erst vor dem ASG Wien durchgesetzt

Der gesundheitliche Zustand von Herrn DI H. hat sich erheblich verschlechtert. Er hat bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt den Antrag auf Erhöhung von Pflegegeld eingebracht. Die PVA hat nach Durchführung einer medizinischen Untersuchung lediglich auf Pflegegeld der Stufe 1 erkannt. Da die Familie des Klägers mit diesem Ergebnis nicht zufrieden war, hat er sich an RA Dr. Wolf Mazakarini gewandt. Es wurde unverzüglich Klage beim ASG Wien eingebracht und erging in weiterer Folge das Urteil, dass Herrn DI H. Pflegegeld der Stufe 2 ab 01.01.2019 zu gewähren ist.