Pflegegeldstufe 2 wurde gewährt, durch Klage konnte auf Pflegegeldstufe 5 erhöht werden
Es wurde lediglich Pflegegeld der Stufe 2 gewährt. Durch Klage konnte Stufe 5 erreicht werden
Dem Kläger wurde mit Antrag vom 16.01.2019 keine Erhöhung von Pflegegeld gewährt, obwohl sich dessen gesamter gesundheitlicher Zustand erheblich verschlechtert hatte.
Gegen den abweisenden Bescheid hat RA Dr. Wolf Mazakarini Pflegegeld-Klage beim LG Wiener Neustadt als ASG eingebracht. Mit Vergleich vom 25.07.2019 wurde dem Kläger rückwirkend ab 01.02.2019 Pflegegeld der Stufe 5 gewährt.

