Rehabilitationsgeld durchgesetzt

Entscheidung über Invaliditätspension bestätigt

Wichtiger Fortschritt in der Sozialversicherungsangelegenheit

18. April 2024, St. Pölten – Nach langem rechtlichen Kampf erreicht Dr. Wolf Mazakarini einen signifikanten Meilenstein im Fall der Invaliditätspension.

Dokument der Pensionsversicherungsanstalt

Überblick über den Fall

Dr. Mazakarini, ein namhafter Anwalt, erhielt kürzlich von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Niederösterreich eine Bestätigung über die Gewährung der Invaliditätspension ab dem 1. März 2024. Dies folgt auf eine Entscheidung, die am 19. Januar 2024 getroffen wurde, und betont das Ende der vorübergehenden Invalidität sowie die Nichtzweckmäßigkeit weiterer medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen.

Relevanz der Entscheidung

Die Bestätigung durch die Landesstellenleiterin Mag. Alexandra Gratz unterstreicht die Dauerhaftigkeit der festgestellten Invalidität und hebt die Wichtigkeit der rechtlichen Anerkennung von dauerhaften Gesundheitszuständen im Rahmen der Sozialversicherung hervor.

Zukünftige Schritte

Während medizinische Rehabilitationsleistungen eingestellt wurden, stellt die Zuerkennung der Invaliditätspension sicher, dass weiterhin finanzielle Unterstützung für betroffene Personen gewährleistet ist. Diese Entscheidung ist ein bedeutender Sieg für Dr. Mazakarini und seine Mandanten, der langfristige Sicherheit und Unterstützung bietet.