Rehabilitationsgeld für Mandanten durchgesetzt
Mag. Dr. Wolf Dietrich Mazakarini unterstützt bei Sozialversicherungsangelegenheit.
In einem aktuellen Fall konnte Mag. Dr. Wolf Dietrich Mazakarini einen Teilerfolg für seinen Mandanten erzielen. Zwar wurde der Antrag auf Invaliditätspension von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) abgelehnt, jedoch eine vorübergehende Invalidität festgestellt.
Dadurch hat der Mandant nun Anspruch auf Rehabilitationsgeld aus der Krankenversicherung. Dies bietet finanzielle Unterstützung während der Durchführung medizinischer Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
Der Fall zeigt, wie wichtig fachkundige rechtliche Vertretung im Sozialversicherungsrecht ist, um angemessene Lösungen für Klienten zu erreichen.