Rehabilitationsgeld gerichtlich durchgesetzt
Rehabilitationsgeld wurde abgelehnt
Frau E. hat bei ihrer zuständigen Pensionsversicherungsanstalt Berufsunfähigkeitspension beantragt. Da dieser Antrag abgelehnt wurde haben wir beim zuständigen Landesgericht Wiener Neustadt als Arbeits- und Sozialgericht Klage eingebracht. Da keine dauernde Berufsunfähigkeit vorlag, wurde der Klägerin mit Vergleich vom 28.10.2018 ab 01.09.2017 Rehabilitationsgeld im gesetzlichen Ausmaß gewährt.
Vor dem Gericht konnten wir, durch Klage, eine Berufsunfähigkeitspension erkämpfen

